Schufa-Eintrag löschen lassen
Über fast jeden Menschen in Deutschland gibt es Einträge bei der Schufa. Diese müssen aber nicht zwingend negativ sein, auch wenn man dies im ersten Moment vielleicht glauben mag. Sollte man jedoch einmal einer Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen sein, so wird dies auch einen negativen Schufa Eintrag mit sich bringen, der bei weiteren Vertragsabschlüssen mehr als nur hinderlich sein kann. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob man den Schufa Eintrag löschen lassen kann. In der Regel müssen die Einträge binnen einer Frist von drei Jahren, bei Krediten binnen drei Jahren nach dem Jahr, in dem sie vollständig zurück gezahlt wurden, gelöscht werden.
Aber auch die Schufa übersieht die Löschung solcher Eintragungen einfach einmal. Dann ist guter Rat teuer, denkt man sich. Doch dem ist nicht so. Mit einer Schufa Eigenauskunft kann man sehen, welche Einträge bei der Schufa bestehen. Sollte hier noch ein veralteter Eintrag bestehen, kann man sich auch mit der Schufa in Verbindung setzen, und darum bitten, den Eintrag zu löschen. Auch wenn man eine Zahlung nicht sofort beglichen hat und diese mittlerweile erledigt ist, besteht oft noch über Jahre hinweg ein Schufa Eintrag. Um diesen löschen zu lassen, muss der ehemalige Gläubiger damit einverstanden sein. Das heißt, man muss sich zunächst einmal mit diesem in Verbindung setzen, damit er seine Einwilligung gibt, den Schufa Eintrag zu löschen, was aber in der Regel durchaus möglich sein sollte. Insbesondere dann, wenn die Forderung bereits ausgeglichen wurde.
Sollte eine Eintragung erfolgt sein, aufgrund einer unberechtigten Forderung, so kann man dies der Schufa auch entsprechend mitteilen. Die Schufa wird den Eintragenden dann entsprechend auffordern, einen Beweis zu liefern, dass das Geschäft rechtmäßig war. Kann er dies nicht, muss der Eintrag bei der Schufa eben auch entsprechend gelöscht werden. Da man über seine eigenen Eintragungen bei der Schufa aber häufig nicht Bescheid weiß, ist es ratsam, sich in regelmäßigen Abständen eine Eigenauskunft bei der Schufa einzuholen. Anhand dieser kann man jederzeit überprüfen, welche Eintragungen bei der Schufa über die eigene Person vorliegen und ob diese nicht evtl. aufgrund ihrer Erledigung oder des Alters gelöscht werden müssen.
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