Gebühren bei Bonitäts- und Verbraucherauskunft
Eine Bonitätsauskunft kann bei unterschiedlichen Gesellschaften beantragt werden. Am bekanntesten ist die Schufa, gelegentlich werden in der Umgangssprache auch alle entsprechenden Unternehmen als Schufa-Institute bezeichnet. Für die Berechnung der Abfragegebühr gibt es neben der Abrechnung für die einzelne Anfrage das Modell der pauschalen Mitgliedschaft. Dieses bietet unter anderem die Creditreform hinsichtlich der Bonitätsauskünfte zu Unternehmen an.
Selbstverständlich rechnet sich die Mitgliedschaft nur dann, wenn tatsächlich zahlreiche Bonitätsanfragen gestellt werden. Das Unternehmen Supercheck bietet sowohl Bonitätsauskünfte als auch Adressermittlungen zu Privatpersonen gegen eine Abfragegebühr in Höhe von 4,70 Euro bis 9,30 Euro an. Großkunden können zusätzliche Rabatte vereinbaren. Wenn der Kunde über eine entsprechende Schnittstelle verfügt und nur Basisdaten seiner künftigen Abnehmer benötigt, kann das Online-Angebot von Supercheck bereits für fünfzig Cent pro Fall genutzt werden. Für Bonitätsauskünfte zu gewerblichen Kunden bietet sich das Unternehmen DWA (Deutsche Wirtschaftsauskunft) an, die Kosten betragen je nach Umfang der gewünschten Auskunft zwischen siebenundzwanzig und siebenundsechzig Euro. Die Kosten für eine Bonitätsauskunft werden immer dann vom Unternehmen getragen, wenn dieses die Abfrage aktiv stellt. In der Realität werden die Kosten für Bonitätsabfragen natürlich in die Kalkulation eingepreist, so dass faktisch die Verbraucher diese tragen. Da auf der anderen Seite auch Forderungsausfälle in den Preis eingerechnet werden müssen, erscheint diese Tatsache als vertretbar.
Unternehmen können die Abfragekosten der Bonitätsabfrage leicht an den Kunden abtreten und diesen zur Vorlage einer Selbstauskunft auffordern. Eine solche muss zwar einmal jährlich kostenfrei erstellt werden, sie enthält jedoch auch für das die Auskunft vorgelegt bekommende Unternehmen irrelevante persönliche Daten. Ersatzweise kann eine Verbraucherauskunft selbst eingeholt werden. Diese umfasst ausschließlich für die Kreditentscheidung erforderliche Informationen, die Abfragegebühr für eine solche Anfrage wurde seitens der Schufa jedoch von bislang 7,80 auf 18,50 Euro erhöht. Der Kunde kann nicht immer sicher einschätzen, ob eine erlaubte Bonitätsabfrage tatsächlich vorgenommen wird. Besonders kleine Unternehmen verzichten aus Kostengründen oft auf die Anfrage und sparen die Kosten der Abfragegebühr. Besonders häufig wird auf die Schufa-Anfrage verzichtet, wenn ein langjähriger Prepaid-Kunde zu einem Rechnungskunden werden will. In solchen Fällen lässt sich aus dem bisherigen Verhalten des Kunden tatsächlich aus den im Unternehmen vorhandenen Unterlagen einigermaßen sicher auf die Bonität des Kunden schließen.
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