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Auf eine Abfindung sind Steuern zu zahlen
 
 
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Auf eine Abfindung sind Steuern zu zahlen

Wenn man von seinem Arbeitgeber entlassen wird, ist es in Deutschland üblich, dass der Arbeitgeber eine entsprechende Abfindung bezahlt, die zum Teil beträchtliche Höhen annehmen kann. Das Problem dabei ist jedoch, dass man auf eine Abfindung Steuern bezahlen muss und dass diese nicht selten große Teile der Abfindung einfach auffressen. Die hohe Steuerlast ergibt sich vor allem deshalb, weil die Abfindung einfach auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet wird und somit aufgrund der Progression ein wesentlich höherer Steuersatz erhoben wird.



Es gibt allerdings einige Möglichkeiten, für seine Abfindung weniger Steuern zahlen zu müssen, jedoch sind diese vom Gesetzgeber zum Teil sehr konstruiert, was allerdings nicht zwingend ein Problem darstellt. Die erste Möglichkeit ist die Anwendung der sogenannten 1/5- Regelung, die allerdings nur unter der Voraussetzung anwendbar ist, dass es sich um eine sogenannte Entlassungsabfindung handelt, weil nur diese nach §34 EStG zu den außerordentlichen Einkünften gehört. Bei der sogenannten 1/5-Regelung wird so getan, als ob man die Abfindung über 5 Jahre zu je gleichen Teilen ausgezahlt bekommt, jedoch muss die Steuer komplett im ersten Jahr entrichtet werden. Es wird also lediglich ein Fünftel der Abfindung direkt auf das Einkommen aufgeschlagen, während die restlichen vier Fünftel als eigener Betrag versteuert werden. Auf diese Weise kann man vor allem mit einem relativ niedrigen Einkommen profitieren, da die Abfindung die Steuern nach dieser Regelung nicht so in die Höhe treibt und man aufgrund der Steuerprogression auch nicht so hohe Grenzsteuersätze hat.



Weitere Möglichkeiten, um bei einer Abfindung Steuern zu sparen, bestehen darin, einen Teil der Abfindung umzuwandeln und gleichzeitig die 1/5-Regelung anzuwenden. Unterschieden wird hierbei zwischen einer Umwandlung vor der Abfindungszahlung, die hauptsächlich darin besteht, dass man sich mit seinem Arbeitgeber zusammensetzt und für den Fall einer Abfindungsleistung bestimmte Leistungen sozialer Fürsorge vereinbart, die der Arbeitgeber für ein paar Monate nach der Kündigung weiter zahlt. Solche Leistungen können beispielweise eine Unterstützungszahlung zum Arbeitslosengeld sein oder auch eine zeitlich begrenzte Weiternutzung des Firmenwagens.

Die Umwandlung nach der Abfindungszahlung kann darin bestehen, mit dem Geld Kredite zu tilgen, die man eventuell für sein Haus aufgenommen hat oder auch in eine private Altersvorsorge zu investieren. Auch mit dieser Lösung kann man bei der Abfindung Steuern sparen und so einen größeren Teil der Zahlung vor dem Fiskus in Sicherheit bringen. Es gibt also wirklich einige Möglichkeiten, bei einer Abfindung Steuern zu sparen und man sollte sich vorher genau ausrechnen, welche der Lösungen für einen persönlich am besten geeignet ist.
 
 
 
Kommentare:
 
02.04.2014 - 23:57 von Rolf
 
Na ist nicht so der Oberknaller, aber der Suchtfaktor ist da, wenn auch sehr gering. Hauptsache es macht Spaß!
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